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Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAND: 01/2007
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Projektvertrag
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1. Geltung der AGB |
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Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
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2. Präsentation |
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Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
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3. Abwicklung von Aufträgen |
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3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
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4. Auftragserteilung an Dritte |
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4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Wir sind berechtigt, Aufträge an Werbeträger im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu erteilen. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
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5. Lieferung, Lieferfristen |
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5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche und sonstige rechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
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6. Zahlungsbedingungen |
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6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
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7. Nutzungsrechte |
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7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
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8. Gewährleistung, Haftung |
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8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
8.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
8.3 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
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9. Gerichtsstand, anwendbares Recht |
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9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
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B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Leistungen
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1. Geltung der AGB |
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1.1 Aufträge für den Bezug von Leistungen erteilen wir ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Will der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben darauf ausdrücklich hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren.
1.2 Unsere AGB gelten, gleichgültig, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremden Namen erteilen.
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2. Auftragsabwicklung |
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2.1 Lieferung und Leistung des Auftragnehmers muss dem Stand der Technik und von uns vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen.
2.2 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich zu unterrichten.
2.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift - sonst an unseren Sitz - zu übermitteln.
2.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich.
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3. Auftragsänderungen |
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Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur zu vergüten, wenn sie einen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer uns die Mehrkosten unverzüglich schriftlich angekündigt hat.
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4. Abnahme |
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Die Abnahme erfolgt mit Ingebrauchnahme des Werkes, sonst, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung abgelehnt wird.
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5. Mängelrüge |
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Ist eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen, so erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Mängelanzeige innerhalb von zehn Tagen an den Auftragnehmer abgesandt wird.
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6. Nachbesserung |
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Bei Vorliegen eines Mangels gilt ein Nachbesserungsanspruch als vereinbart, den wir nach unserer Wahl geltend machen können.
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7. Fristsetzungen |
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Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs-, Mängelbeseitigungs- oder Gewährleistungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, können wir diese so bemessen, daß wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlußtermine einhalten können.
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8. Gewährleistungsfrist |
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
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9. Sonderbedingungen für einzelne Verträge |
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9.1 Art Buying/Fotografen9.1.1 Der Auftragnehmer hat die vereinbarte Leistung persönlich zu erbringen.
9.1.2 Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Models, Requisiten, technische Effekte und den Aufnahmeort vorzuschreiben. Soweit durch derartige Vorschriften nach Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Abstimmung mit uns von uns getragen.
9.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart umfaßt die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Kosten, insbesondere die Vergütung für Hilfskräfte, Modells, Requisiten, Verbrauchsmaterial, technische Effekte, Locations sowie Reise- und Übernachtungskosten. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der Belege.
9.1.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von Modellen und anderen Rechtsinhabern einen ihm vom Auftraggeber vorgelegten Revers unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.9.1.5 Vereinbarungen mit Dritten in unserem oder unseres Kunden Namen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch uns oder durch unseren Kunden.
9.2 Printproduktion/Reinzeichnung
9.2.1 Vor Fertigungsbeginn sind uns Andrucke, Nullmuster, Anspritzungen etc. vorzulegen. Mit der Produktion darf erst begonnen werden, wenn diese Vorlagen von uns schriftlich freigegeben sind. Freigegebene Vorlagen sind verbindlich.
9.2.2 Nach Produktionsbeginn sind uns unverzüglich Ausfallmuster zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart, darf die Auslieferung erst nach unserer schriftlichen Freigabe der Ausfallmuster erfolgen.
9.2.3 Überlieferungen von mehr als 10 % müssen wir nicht annehmen.
9.2.4 Drucktechnische Zwischenergebnisse, insbesondere Lithos, auch in elektronischer Form, sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und uns nach Beendigung des Auftrages zu Eigentum und Nutzung zu überlassen.
9.2.5 Sind die von uns zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten zur Auftragsabwicklung unbrauchbar oder weisen sie offensichtliche Fehler auf, ist der Auftragnehmer verpflichtet uns darüber unverzüglich, in jedem Fall vor Druckbeginn, zu unterrichten.
9.2.6 Der Auftragnehmer ist nach Auftragsende verpflichtet, Daten oder andere drucktechnische Zwischenerzeugnisse für die Dauer von 12 Monaten zu archivieren. Ein Vergütungsanspruch dafür besteht nicht.
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10. Nutzungsrechte |
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Der Auftragnehmer überträgt uns oder unserem Kunden alle für die werbliche Verwertung des Auftragsergebnisses erforderlichen, bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Werks entstehenden oder zu dessen Verwertung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung, sofern nichts anderes vereinbart ist.Die Rechteübertragung erfolgt mit Übergabe des Arbeitsergebnisses. Die Übertragung umfaßt insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, sowie der Bearbeitung, einschließlich der Übersetzung und der Synchronisation. Sie umfaßt alle bekannten Wiedergabeverfahren, insbesondere die Verwertung im Internet oder vergleichbaren Systemen.Die Übertragung hat ohne Anspruch auf Urheberbenennung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf einen Kunden weiterzuübertragen, mit dem diesbezügliche Vereinbarungen im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen.
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11. Rechte Dritter |
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Der Auftragnehmer steht dafür ein, daß die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
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12. Eigentum an Arbeitsunterlagen |
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12.1 An den uns übertragenen Nutzungsrechten zugrundeliegenden Arbeitsergebnissen, Vorlagen und Originalen, insbesondere Druckvorlagen, Originalfotos, Negativmaterial, Illustrationen, Filme, Datenträger erwerben wir zeitlich unbefristetes Eigentum mit Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit sich diese Arbeitsergebnisse im Besitz des Auftragnehmers befinden, sind sie von diesem zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr an uns zu übermitteln.
12.2 Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Auftragnehmer von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrages erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr uns zu übermitteln. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
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13. Datenschutz |
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 Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind - auch nach Beendigung des Auftrages - streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Bei Einschaltung Dritter zur Auftragsabwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten.
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14. Gerichtsstand, anwendbares Recht |
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14.1 Ist der Auftragnehmer Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart.
14.2 Es gilt deutsches Recht.
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